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AGB Firmenkunden

Allgemeine Firmenkunden Geschäftsbedingungen der BEMI Computer Marketing GmbH

1. Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstigen rechtsgeschäftlichen Handlungen erfolgen gemäß der Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie und der hier getroffenen Regelungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von einem vertretungs- berechtigten Mitarbeiter schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung (Vertragsangebot) erfolgt durch den Kunden online, fernmündlich, per Telefax oder per Brief. Sie wird von uns entweder ausdrücklich fernmündlich, online, per Telefax, durch eine per Brief übersandte Auftrags- bestätigung oder konkludent durch Lieferung der bestellten Ware bestätigt (Vertragsannahme).

3. Preise
Soweit nichts anderes vereinbart wird, halten wir uns an die in der jeweils gültigen Preisliste angegeben Preise gebunden. Alle von uns ausgewiesenen Preise - soweit nichts anderes ausdrücklich angegeben - verstehen sich rein netto in Euro ohne Mehrwertsteuer zuzüglich der Kosten für Verpackung, Transport und Versicherung. Für direkte Auslieferung berechnen wir den jeweils gültigen Anfahrtssatz. Bei Angeboten halten wir uns an die angegebene Bindungsfrist. Wird keine vereinbart, halten wir uns für sieben Tage an unser Angebot gebunden. Aufgrund von schwankenden Wechselkursen behalten wir uns vor, die in der Preisliste aufgeführten Preise auf Grundlage der Vorschrift des § 313 BGB jederzeit zu ändern. Mögliche Preisänderungen werden rechtzeitig vor Auftragsausführung mitgeteilt.

4. Lieferung
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Sämtliche Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers, Transportversicherungen erfolgen nur auf aus-drücklichen Wunsch des Käufers. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder ähnlicher nicht in den Machtbereich der BEMI Computer Marketing GmbH fallender Umstände, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht von uns zu vertreten. Vorgenannte Umstände bewirken zunächst eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist und entheben uns für die Dauer der Behinderung von der eingegangen Lieferverpflichtung. Im Falle einer von uns nicht zu vertretenen Liefer- und Leistungsverzögerung sind beide Parteien zum Vertrags- rücktritt berechtigt; ein Anspruch des Käufers auf Schadensersatz statt Erfüllung oder Aufwendungs- ersatz ist ausgeschlossen. Sofern die BEMI Computer Marketing GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, so hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,25 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Netto-Rechnungswerts der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit der BEMI Computer Marketing GmbH. Die BEMI Computer Marketing GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug ist.

5. Gefahrübergang, Abnahme und Annahmeverzug
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport aus-führende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unsere Geschäftsräume verlassen hat. Falls das Versenden ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versand- bereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportversicherung durch die BEMI Computer Marketing GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. Vorstehende Regelungen gelten nicht, sofern der Käufer ein Verbraucher ist. Der Käufer hat die Pflicht, die bestellte Ware anzunehmen, sofern diese nicht mit offensichtlichen Mängeln behaftet ist. Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder unterlässt er bei Abrufverträgen den Abruf innerhalb des vereinbarten Zeitraums, so ist die BEMI Computer Marketing GmbH für die Dauer des Annahmeverzugs berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern und kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Während des Annahmeverzuges hat der Käufer als Ersatz der entstehenden Lagerkosten - ohne weiteren Nachweis seitens der BEMI Computer Marketing GmbH - pauschal ein (1) % des Kaufpreises, höchstens jedoch € 30,00 pro Woche, zu bezahlen, es sei denn der Käufer weist einen geringeren Schaden nach. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann die BEMI Computer Marketing GmbH den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern. Verweigert der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Abnahme der Liefergegenstände, so sind wir berechtigt gemäß der Vorschrift des § 323 BGB vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der zu zahlende Schadensersatz beträgt pauschal fünfzehn (15) % des vereinbarten Brutto-Kaufpreises, es sei denn, der Käufer weist einen geringeren oder wir einen höheren Schaden nach.

6. Untersuchungspflicht, Mängelrügen
Die gelieferte Ware ist am Empfangsort sofort nach Erhalt zu untersuchen. Offensichtliche Sachmängel im Sinne des § 434 BGB sind der BEMI Computer Marketing GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für die richtige Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung. Bei verdeckten Mängeln gilt vorgenannte Frist, gerechnet von der Entdek-kung des Mangels an; der Zeitpunkt der Entdeckung ist zugleich mit der Mängelrüge nachzuweisen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.

7. Gewährleistung
Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Rechts- und/oder Sachmängel im Verbrauchsgüterkauf verjähren nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen bei neu hergestellten Waren und bei Werkleistungen in zwei Jahren und bei gebrauchten Waren in einem Jahr. Bei gleichzeitigem Bezug von Hardware, Betriebssystemen und anderer Software gelten diese als nicht zusammengehörend verkauft. In den Fällen in denen kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, finden die gesetzlichen Regelungen über den Verbrauchsgüterkauf keine Anwendung. Ansprüche und Rechte des Verkäufers wegen Rechts- und/oder Sachmängel verjähren in einem Jahr; für gebrauchte Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist beginnt in jedem Fall mit dem Lieferdatum. Jeglicher Anspruch auf Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn von unautorisierten Personen Eingriffe in die gelieferte Ware und Änderungen vorgenommen werden, Verbrauchsmaterialen verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, es sei denn, der Mangel ist nachweisbar nicht darauf zurückzuführen. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder sonstigen Fremdeingriffen, sowie auf das Öffnen der Geräte zurückzuführen ist. Kein Anspruch auf Gewährleistung besteht des weiteren, wenn Manipulationen an der Seriennummer festzustellen sind. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Ansprüche wegen Mängel aus. Bei einer berechtigten Mängelrüge übernimmt die BEMI Computer Marketing GmbH alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, die vom Käufer zu belegen sind. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Verjährungsfristen bezüglich der Ansprüche und Rechte wegen Mängel in Kraft. Bei Einsendung von zu reparierenden Geräten übernehmen wir keine Haftung für Datenverluste und für die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorschriften bei der Durchführung der Nacherfüllung. Ansprüche und Rechte des Käufers beschränken sich ausschließlich auf ein Recht auf Nacherfüllung, wobei dem Käufer das Recht vorbehalten bleibt, bei fehlgeschlagener Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleiß ist ausgeschlossen. Bei Geräten und Teilen, bei denen kein Mangel festgestellt werden kann, trägt der Käufer sämtliche Kosten, insbesondere die Kosten der Überprüfung. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer gegenüber der BEMI Computer Marketing GmbH zu und sind nicht abtretbar. Für den Fall, dass der Käufer im Rahmen seines Gewerbebetriebs von uns neu hergestellte Ware weiterverkauft, stehen ihm gem. § 478 BGB Rückgriffsansprüche gegenüber der BEMI Computer Marketing GmbH zu, wobei ein Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen ist. Ein Rückgriffsanspruch besteht jedoch nur bei Nachweis der Mangelhaftigkeit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Verbraucher und dem tatsächlichem Vorliegen von Gewährleistungsrechten seitens des Verbrauchers gegenüber dem Käufer; ein Regressanspruch bei Kulanzleistungen ist ausgeschlossen. Aufwendungsersatzansprüche des Unternehmers im Rahmen von Verbrauchsgüterkaufverträgen verjähren in zwei Jahren, ansonsten in einem Jahr nach Lieferung der Sache, die weiteren Rückgriffsansprüche verjähren in zwei (2) Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Käufer als Unternehmer die Ansprüche seines Käufers erfüllt hat, bzw. spätestens fünf (5) Jahre nach Ablieferung durch die BEMI Computer Marketing GmbH. Sonstige Ansprüche gegen uns aufgrund Mangelhaftigkeit von uns gelieferter Ware sind ausgeschlossen.

8. Reparaturen
Wird vor der Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind entgegen der gesetzlichen Aus- legungsregelung des § 632 Abs. 3 BGB zu vergüten. Reparaturen erfolgen ohne Gewähr, wenn kein Mängelbericht vorliegt. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt in unserem Ermessen. Das Transportrisiko bei Ein- und Rücksendung liegt beim Kunden.

9. Rücksendung
Nur nach Erhalt einer RMA-Nummer kann eine Rücksendung von Ware erfolgen. Eine Rücksendung muss in der Original- oder in Ausnahmefällen in einer gleichwertigen Verpackung erfolgen. Die RMA- Nummer ist außen an der Verpackung deutlich sichtbar anzubringen. Anderenfalls wird die Annahme der Ware verweigert.

10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch in der zukünftigen Geschäftsbeziehung entstehenden Forderungen unser Eigentum. Die For-derungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Der Kunde gibt Auskunft über die abgetretenen Forderun-gen und deren Schuldner. Die Abtretung kann jederzeit offengelegt werden. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäfts- und Lagerräume zurückzunehmen oder ggf. die Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordent-lichen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern. Zur Sicherungsübereignung oder zur Verpfändung ist er nicht berechtigt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der BEMI Computer Marketing GmbH hinweisen und die Firma BEMI Computer Marketing GmbH unverzüglich verständigen. Der Kunde hat Zugriffe Dritter abzuwehren.

11. Zahlung
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachnahme oder bei Abholung bar zahlbar. Bei Bezahlung per Rechnung müssen die Modalitäten gesondert vereinbart werden. Sollte der Käufer die gesondert vereinbarten Zah-lungsbedingungen nicht einhalten, so erfolgen weitere Belieferungen ohne weitere Ankündigung nur noch per Nachnahme. Jede Zahlung wird auf die jeweils älteste, offene Rechnung verbucht. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und dann auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle eines Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck erfolgreich eingelöst wird. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen nach § 288 BGB zu berechnen. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

12. Haftung
Schadensersatzansprüche gleich auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen mögen, sind sowohl gegen uns und unsere Vorlieferanten als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Davon ausgenommen ist die Haftung nach den zwingen-den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

13. Absatzbindung
Bei Bezug von Erzeugnissen für die Absatzbindung gelten außer diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen die besonderen Bedingungen des betreffenden Herstellers, die bei uns zur Einsichtnahme vorliegen. Der Kunde ist verpflichtet, sich vom Inhalt dieser Bedingungen Kenntnis zu verschaffen. Sämtliche Produkte, welche den Embargo-Bedingungen unterliegen, dürfen unter keinen Umständen exportiert werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen ist strafbar.

14. Export
Die gelieferten Waren unterliegen deutschen und amerikanischen Ausfuhrkontrollen und Embargobestimmungen. Wiederausfuhr aus Deutschland ist nur mit Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus und des Office of Export Control in Washington möglich. Der Käufer ist für die Einhaltung der einschlä-gigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für beide Teile ist München.

16. Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten, aber unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise weitestgehend entspricht.